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Business Immigration

Business Immigration
Im Überblick

Business Immigration bezeichnet alle Themen rund um Unternehmensgründung, - übernahme oder Arbeitsaufnahme durch Ausländer in Deutschland. Dieser für Außenstehende oft schwer verständliche Komplex verbindet unterschiedlichste Aspekte des Ausländer- und Wirtschaftsrechts miteinander. Gerade im Hinblick auf den immer wieder beklagten Fachkräftemangel in Deutschland gewinnt dieses Thema ständig mehr an Bedeutung. Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Fragestellungen.

Das Wichtigste in Kürze:

 

- Deutschland ist nicht nur für Arbeitnehmer aus dem Ausland attraktiv; auch einer großer Teil der Unternehmensgründungen sind Ausländer

 

- In aller Regel brauchen Ausländer für die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit einen Aufenthaltstitel

 

- Teilweise benötigen Sie auch die Zustimmung der Agentur für Arbeit zu Ihrer Arbeitsaufnahme (sog. Arbeitserlaubnis)

 

- Für die Unternehmensgründung müssen Sie unter anderem nachweisen, dass ein Bedarf für Ihr Unternehmen in Deutschland besteht

Business Immigration

 

Das Thema Business Immigration behandelt zum einen alle Fragen rund um die Aufnahme einer nichtselbständigen Arbeit durch Ausländer in Deutschland. Dies ist zum einen wichtig für Arbeitgeber, die bereits in Deutschland lebende Ausländer beschäftigen möchten. Zum anderen wächst in vielen Branchen der Bedarf an ausländische Fachkräfte, die gerade zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen sollen.

 

Darüber hinaus geht es bei Business Immigration auch um die Frage, wie Ausländer Unternehmen in Deutschland gründen oder erwerben können. Beide Themenkomplexe – also sowohl selbständige als auch unselbständige Tätigkeiten – sind mit vielen Frage für die Ausländer oder potentiellen Arbeitgeber verbunden.

Deutschland als Wirtschaftsstandort

 

Deutschland gilt als attraktiver Wirtschaftsstandort für ausländische Gründer, Investoren und Arbeitnehmer. Die vergleichsweise gute Infrastruktur erleichtert Investitionen und den Aufbau neuer Unternehmen. Hinzu kommt, dass die Bundesrepublik als größte Volkswirtschaft der EU und bedeutender wirtschaftlicher Knotenpunkt auch der wichtigste Markt in Europa ist.

 

Auch aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten in der Innovation und Forschung bieten sich gute Startbedingungen:

So landet Deutschland bei den Patentanmeldungen regelmäßig auf den vordersten Plätzen. Bekannt ist die Bundesrepublik zudem für ihre größte Industrie – die Automobilbranche. Doch auch weitere Branchen, etwa die Chemieindustrie oder der Elektrotechnikbereich sind bedeutende Geschäftszweige.

 

Insbesondere die gut ausgebildeten Arbeitnehmer und die sicheren Rahmenbedingungen machen Deutschland für ausländische Gründer und Investoren attraktiv.

Doch auch für ausländische Arbeitnehmer bietet Deutschland viele Vorteile:

Hohe Lebensstandards und guter Arbeitnehmerschutz sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Bei all diesen guten Startbedingungen ist Deutschland dennoch auf ausländische Gründer und Arbeitnehmer angewiesen:

Der seit Jahren wachsende Fachkräftemangel sorgt für einen einfachen Einstieg als Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt. Auch die Gründung neuer Unternehmen erfolgt überproportional oft durch Eingewanderte. So betrug der Anteil an Unternehmensgründungen durch Migranten in den Jahren 2013 bis 2018 an den gesamten Unternehmensgründungen etwa 21 %.

 

Es bieten sich also vielfältige Chancen und Möglichkeiten für Ausländer, als Gründer oder Arbeitnehmer in Deutschland Erfolg zu haben.

Welchen Aufenthaltstitel benötige ich?

 

Ausländer benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik in aller Regel einen Aufenthaltstitel. Dennoch erlauben nicht alle Aufenthaltstitel die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Die wichtigsten Aufenthaltstitel, mit denen eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann, sind die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die ICT-Card und die Blue-Card.

 

Allerdings unterliegen alle diese Aufenthaltstitel unterschiedlichen Voraussetzungen. So ist etwa die Blue-Card ein besonderer Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder die ICT-Card ein Aufenthaltstitel für den innerbetrieblichen Fachkräftetransfer. Die Niederlassungserlaubnis hingegen wird erst nach einem bereits längeren erfolgreichen Aufenthalt in der Bundesrepublik erteilt.

 

Eine Ausnahme gilt für Ausländer aus der Europäischen Union:

Diese genießen im gesamten Gebiet der Europäischen Union Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, sie können in Deutschland arbeiten wie deutsche Staatsbürger. Dies gilt ebenso für Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftraum (Norwegen, Liechtenstein, Island) und der Schweiz. Ein Aufenthaltstitel wird dann nicht benötigt. Allerdings müssen sich diese Personen bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nach dem Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes melden.

Wann brauche ich eine Arbeitserlaubnis?

 

Teilweise wird für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit die Zustimmung der Agentur für Arbeit benötigt.

 

Die Zustimmung der Agentur für Arbeit erfolgt, wenn

 

- Ihre Beschäftigung für Sie erlaubt ist,

- Sie über ein konkretes Jobangebot verfügen

- und Sie unter Bedingungen arbeiten, die mit den Bedingungen für deutsche Arbeitnehmer vergleichbar sind.

Wie kann ich ein Unternehmen gründen?

 


Auch für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland brauchen Sie in aller Regel einen 
Aufenthaltstitel. Hierfür kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis 
zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. 
Für Ausländer aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum 
(Liechtenstein, Norwegen, Island) gilt auch hier eine Ausnahme von dieser Pflicht. Sie können 
wie ein deutscher Staatsbürger Unternehmen in Deutschland gründen.
Für einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen unter 
anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Es muss ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis für Ihre Tätigkeit geben,

- die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen

- und die Finanzierung der Umsetzung muss gesichert sein.

Bitte beachten Sie, dass sie neben dem Aufenthaltstitel auch die allgemeinen Voraussetzungen zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit benötigen. Viele Tätigkeiten unterliegen nämlich bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen. Allerdings zählen hierzu nicht nur Ärzte oder Apotheker, sondern unter anderem auch viele Handwerksberufe im Rahmen der sogenannten Meisterpflicht. Bitte beachten Sie, dass auch nicht alle ausländischen Berufs oder Studienabschlüsse in der Bundesrepublik anerkannt werden. Darüber hinaus muss bestimmt werden, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Hier gilt es, alle steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte im Blick zu haben und eine auf Ihren Einzelfall abgestimmte Lösung zu finden.

Kann ich meine Familie mitnehmen?

Eine häufige Frage für Ausländer, die aus beruflichen Gründen nach Deutschland kommen, ist die Möglichkeit des Familiennachzugs. Ob ein in Deutschland lebender Ausländer seine Familie nachholen kann, ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. In aller Regel müssen Sie nachweisen, dass der Unterhalt Ihrer Angehörigen in Deutschland gesichert ist und dass sie über genügend Wohnraum verfügen werden. Teilweise müssen auch Sprachnachweise durch Ihre Angehörigen erbracht werden. Insbesondere im Rahmen bestimmter Aufenthaltstitel (Blue Card) gibt es allerdings auch Vergünstigungen im Bereich des Familiennachzugs. Ansonsten ist ein Familiennachzug im Wesentliche für minderjährige Kinder und Ehegatten des Ausländers möglich.

Kurz & Knapp

 

Viele Menschen möchten gerne nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen. Allerdings müssen Sie hierfür teils hohe Voraussetzungen erfüllen. In aller Regel benötigen Sie zunächst einen Aufenthaltstitel. Für einen Aufenthalt zum Zweck einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit muss regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blue-Card, ICT-Card oder eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. In einigen Fällen muss auch die Agentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme durch den Ausländer zustimmen (sogenannte Arbeitserlaubnis). Auch für Ausländer, die in Deutschland ein Unternehmen gründen wollen, gibt es einiges zu beachten. Zunächst müssen Sie alle Qualifikationen für den Beruf erfüllen. Dies kann im Einzelfall kompliziert werden, da nicht alle ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass für Ihr Unternehmen ein Bedürfnis besteht, Ihre Tätigkeit positive wirtschaftliche Auswirkungen erwarten lässt und die Finanzierung Ihrs Unternehmens gesichert ist.

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