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Einbürgerung

Viele Menschen, die schon länger in Deutschland leben, würden gerne auch deutsche Staatsbürger werden. Dies bringt einige Vorteile und Vereinfachungen mit sich – etwa in Bezug auf das Aufenthaltsrecht, die Freizügigkeit, die Wahl bestimmter Berufe und das Wahlrecht. Allerdings sind an die Einbürgerung hohe Hürden geknüpft. Im Folgenden erfahren Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung und den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.

Das Wichtigste in Kürze:

 

- Mit der deutschen Staatsbürgerschaft gehen viele Vergünstigungen im Bereich der Freizügigkeit, der Berufswahl oder des Wahlrechts einher

 

- Ausländer können die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung erlangen

 

- Hierfür müssen Sie unter anderem dauerhaft in Deutschland leben, sich gut integriert haben und in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten

Welche Vorteile hat die deutsche Staatsbürgerschaft?

 

Mit der deutschen Staatsbürgerschaft gehen viele Vorteile einher. Dies gilt auch dann, wenn zuvor zum Beispiel ein unbefristeter Aufenthaltstitel bestand. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft geht sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht einher – Sie können also bei allen Wahlen wählen und gewählt werden.

Darüber hinaus können Sie jeden Beruf ergreifen – dies ist zum Beispiel für verbeamtete Berufe als Ausländer nicht immer möglich. Darüber hinaus genießen Deutsche Staatsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union. Ihnen ist es als deutscher Staatsbürger erlaubt, in jedem Mitgliedstaat einen Wohnsitz zu nehmen oder eine Arbeit zu ergreifen.

Daneben bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und vielen anderen Staaten völkerrechtliche Abkommen, nach welchen deutschen Staatsbürgern eine visumfreie Einreise in den jeweiligen Staat gestattet ist.

Wie kann ich eingebürgert werden?

 

Die Einbürgerung unterliegt verschiedenen Voraussetzungen. Erfüllen Sie die folgenden Voraussetzungen und stellen einen Antrag auf Einbürgerung, besteht ein Anspruch auf Einbürgerung (sogenannte Anspruchseinbürgerung). Die Behörde kann bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Einbürgerung grundsätzlich nicht verweigern:

- Geklärte Staatsangehörigkeit und Identität

Zunächst muss Ihre Identität und Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung geklärt sein. Zwar ist es immer wieder der Fall, dass die Identität oder Staatsangehörigkeit unklar sind. Dies wird in der Praxis allerdings schon vor der Einbürgerung relevant, da die Staatsangehörigkeit und Identität in der Regel auch für die Aufenthaltstitel geklärt sein müssen.

- Aufenthalt in Deutschland seit mindestens acht Jahren

Zudem müssen Sie seit mindestens acht Jahren Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Hierfür müssen Sie sich aber rechtmäßig in Deutschland aufhalten (z.B. durch eine Niederlassungserlaubnis). Für die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthaltes reicht eine Duldung hingegen nicht aus! Der Mindestzeitraum von acht Jahren verkürzt sich auf sieben Jahre, wenn Sie an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Die Verkürzung um ein weiteres Jahr auf sechs Jahre ist möglich, wenn Sie eine besonders gute Integration vorweisen. Hierbei sind etwa besonders gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement von Bedeutung.

- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Hierbei müssen Sie insbesondere eine Loyalitätserklärung abgeben.

- Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit

Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. In einigen Ausnahmen ist auch eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich. So zum Beispiel, wenn Ihnen die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft nicht möglich oder unzumutbar ist. Grundsätzlich ausgenommen von der Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft sind Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz.

- Deutsche Sprachkenntnisse (B1-Niveau)

Sie müssen nachweisen, dass Sie über deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Hierfür wird in aller Regel ein Sprachtest auf dem Niveau B1 verlangt.

- Bestehen des Einbürgerungstests

Sie müssen ferner Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland vorweisen. Dies erfolgt in der Regel über das Bestehen des Einbürgerungstests. Allerdings kann der Nachweis auch durch Abschluss einer deutschen Hauptschule oder durch einen höheren Schulabschluss erbracht werden.

- Gesicherte Lebensgrundlage

Sie müssen nachweisen, selbst Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dafür müssen Sie der Behörde zeigen, dass Sie nicht auf Sozialleistungen für sich oder Ihre Familie angewiesen sind. Hierfür können Sie zum Beispiel einen Gehaltsnachweis und einen Nachweis über Ihre Rentenversicherung erbringen. Im Einzelfall gelten jedoch teilweise Ausnahmeregelungen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann prüfen, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung in Betracht kommt.

- Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse

Des Weiteren müssen Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einfügen. Praktisch bedeutsam sind vor allem Fälle der Mehrehe: Personen, die mit mehreren Menschen verheiratet sind, wird die Einbürgerung regelmäßig versagt.

- Keine Verurteilung wegen einer Straftat

Sie dürfen nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sein. Sollte aktuell gegen Sie ermittelt werden, wird die Einbürgerung bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.

Sonderfall: Ermessenseinbürgerung

 

Darüber hinaus existiert die Möglichkeit, durch eine sogenannte Ermessenseinbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Liegen die im Vergleich zur üblichen Anspruchseinbürgerung geringeren Voraussetzungen vor, liegt es im Ermessen der Behörde, ob Sie eingebürgert werden. Zu diesen Voraussetzungen gehören:

- Identität und Staatsangehörigkeit geklärt

- Keine Verurteilung wegen einer Straftat

- Eigene Wohnung

- Gesicherte Lebensgrundlage

- Einordnung in Deutsche Lebensverhältnisse

Aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung besonderer Härten kann im Einzelfall eine Einbürgerung auch trotz Verurteilung oder ohne gesicherte Lebensgrundlage erfolgen. Bei der Ermessenseinbürgerung handelt es sich jedoch um einen Sonderfall. In aller Regel erfolgt die Einbürgerung als Anspruchseinbürgerung.

Das Einbürgerungsverfahren

 

Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen. Diese wird Ihnen daraufhin mitteilen, welche Unterlagen Sie einzureichen haben. Insbesondere wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag bei einer Botschaft oder einem Konsulat Ihres Heimatlandes stellen, sofern Sie die Staatsbürgerschaft nicht automatisch mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft verlieren. Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird Ihr Antrag geprüft.

Eine Dauer von mehreren Monaten für die Prüfung solcher Anträge ist nichts Außergewöhnliches. War Ihr Antrag erfolgreich, erhalten Sie nach Prüfung Ihres Antrags und Zahlung der Antragsgebühr eine Urkunde und sind damit deutscher Staatsbürger.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, sollten Sie in jedem Fall einen auf das Ausländerund Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser wird prüfen, ob es sinnvoll ist, rechtliche Schritte zur Erlangung der Staatsbürgerschaft einzuleiten.

Was kostet die Einbürgerung?

 

Für die Einbürgerung wird eine Gebühr von 255,00 € erhoben.

Für Minderjährige beträgt die Gebühr 51,00 €.

Kurz & Knapp

 

Mit der Deutschen Staatsbürgerschaft gehen viele Vergünstigungen im Bereich der Freizügigkeit, der Berufswahl oder des Wahlrechts einher. Ausländische Staatsangehörige werden in aller Regel im Wege der Anspruchseinbürgerung zu deutschen Staatsbürgern. Hierfür müssen sie einige Voraussetzungen mitbringen: Unter anderem muss der ausländische Staatsangehörige seit vielen Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können, die ausländische Staatsbürgerschaft aufgeben und sich gut integriert haben. Liegen diese Voraussetzungen vor, muss Ihnen die Einbürgerungsbehörde auf Ihren Antrag hin die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen. Im Rahmen der Ermessenseinbürgerung können von diesen Anforderungen allerdings im Einzelfall auch Ausnahmen gemacht werden. Für die Beratung beim Einbürgerungsverfahren können Sie sich an einen im Migrationsrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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