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Unternehmensgründung in Deutschland

Eine Unternehmensgründung in Deutschland bringt viele Möglichkeiten mit sich. Zunächst sind jedoch hohe bürokratische Hürden zu nehmen. Neben der Frage, welche Rechtsform für Ihre unternehmerische Tätigkeit gewählt werden sollte, sind in der Regel einige Anmeldungen vorzunehmen und Genehmigungen einzuholen. Einen ersten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland erhalten Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze:

 

- Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland bietet sich eine Vielzahl rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

 

- Zunächst müssen ausländische Gründer über einen Aufenthaltstitel verfügen, der eine selbständige Tätigkeit erlaubt

 

- Des Weiteren sollte die für Ihr Unternehmen zu wählende Rechtsform sorgfältig geprüft werden

 

- In vielen Fällen müssen darüber hinaus weitere Genehmigungen eingeholt oder Anmeldungen vorgenommen werden

Ausländerrechtliche Regelungen

Zunächst muss die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen können. Denn ausländische Staatsangehörige dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) oder gegebenenfalls eine Niederlassungserlaubnis. Dies gilt jedoch nicht für Bürger aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; diese sind deutschen Staatsbürgern in vielen Belangen gleichgestellt und können ohne Weiteres einer selbständigen Tätigkeit in der Bundesrepublik nachgehen.

Welche Rechtsform für mein Unternehmen?

 

Des Weiteren muss geprüft werden, welche Rechtsform auf Ihr Unternehmen am besten passt. Zu den wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland zählen:

Einzelunternehmen

 

Möglich ist es, das Unternehmen als Einzelunternehmen zu führen. Dann sind Sie alleine ohne weitere Gesellschafter der Inhaber des Unternehmens und schließen alle Verträge Ihres Unternehmens in eigenem Namen ab. Das bedeutet auch, dass Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens haften. Das Einzelunternehmen bietet gerade für kleinere Betriebe viele Vorteile: Zum einen kann ein Einzelunternehmen steuerlich vorteilhaft sein, da unter anderem keine Körperschaftssteuer anfällt.. Zum anderen ist der organisations- und Verwaltungsaufwand im Vergleich zu den anderen Rechtsformen gering. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie ab einer gewissen Schwelle als Kaufmann behandelt werden; dann müssen Sie die Regelungen des Handelsgesetzbuches beachten, wozu unter anderem Buchführungs- und Bilanzierungspflicht zählt. Diese kaufmännischen Pflichten treffen Sie erst, wenn Ihr Gewerbe nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Handelsgewerbe). Wann diese Schwelle überschritten ist, erfordert eine Gesamtbetrachtung Ihres Unternehmens. Hierzu gehört unter anderem die Höhe Ihres Umsatzes, die Anzahl der Mitarbeiter sowie Art und Umfang der von Ihnen angebotenen Leistungen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

 

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form der Personengesellschaften. Sie kommt nur in Betracht, wenn Ihr Unternehmen kein Handelsgewerbe ist. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetriebt erfordert. Nicht als Gewerbe zählen die freien Berufe (Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte usw.), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) sowie die bloße Verwaltung eigenen Vermögens. Häufig ist die GbR daher bei kleineren Unternehmen oder bei Zusammenschlüssen von Freiberuflern anzutreffen. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt und sind grundsätzlich alle zur Geschäftsführung befugt. Auch die GbR ist selbst weder einkommens- noch körperschaftssteuerpflichtig. Allerdings muss die GbR Gewerbesteuer zahlen, sofern sie ein Gewerbe betreibt.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist der GbR in ihren Grundzügen ähnlich. Allerdings kann eine OHG nur für ein Handelsgewerbe gegründet werden. Das bedeutet, dass Freiberufler etwa keine OHG gründen können. Die OHG muss nach den für Kaufmänner geltenden Regelungen handeln, also insbesondere Handelsbücher führen und Bilanzen erstellen. Auch hier haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt und sind grundsätzlich zur Geschäftsführung befugt. Die OHG muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschaft selbst ist ebenfalls weder einkommens- noch körperschaftssteuerpflichtig, allerdings jedoch gewerbesteuerpflichtig.

Kommanditgesellschaft

 

Die Kommanditgesellschaft besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern: Den Komplementären und den Kommanditisten. Die Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt. Ihnen obliegt auch die Geschäftsführung. Die Kommanditisten haften hingegen nicht, soweit ihre Einlage erbracht wurde, und sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Eine Kommanditgesellschaft bietet sich daher an, wenn Sie zwar Eigenkapital benötigen, auf der anderen Seite aber keine Entscheidungsbefugnisse abgeben wollen; häufig wird auf die Rechtsform der KG auch von Familienunternehmen zurückgegriffen. Auch die Kommanditgesellschaft muss die für Handelsgesellschaften geltenden Regeln beachten. Die KG muss in das Handelsregister eingetragen werden und unterliegt ebenfalls der Gewerbesteuerpflicht, nicht jedoch der Einkommens- oder Körperschaftssteuerpflicht.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 

Die GmbH ist der wohl im Geschäftsverkehr am häufigsten anzutreffende Typ von Gesellschaften. Die Attraktivität der GmbH liegt vor allem daran, dass die Gesellschaft nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet und nicht die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Gleichwohl gibt es auch einige Nachteile: Zunächst besteht ein Stammkapital in Höhe von 25.000,00 €. Dies muss schon bei der Gründung wenigstens zur Hälfte eingebracht werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass die GmbH selbst Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen muss. Vertreten wird die GmbH vom Geschäftsführer. Dieser kann aus den Reihen der Gesellschafter kommen, muss es aber nicht. Eine GmbH kann auch nur aus einem einzigen Gesellschafter bestehen. Für die Gründung und die Übertragung der Gesellschafteranteile ist die notarielle Beurkundung notwendig. Zudem muss die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Kann das Stammkapital für die GmbH nicht aufgebracht werden, kommt alternativ auch die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) in Betracht. Diese kann schon mit einem Stammkapital von nur 1,00 € gegründet werden. Dann bestehen allerdings gewisse Sonderregelungen, sodass unter anderem 25 % des Jahresüberschusses als Eigenkapitalrücklage in der Gesellschaft verbleiben müssen. Wurde dann ein Kapital von 25.000,00 € angespart, kann die Gesellschaft schließlich in eine GmbH umgewandelt werden.

Aktiengesellschaft (AG)

 

Die Aktiengesellschaft ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft. Für ihre Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur die Aktiengesellschaft selbst. Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft und leitet die Geschäftsführung, wobei er vom Aufsichtsrat überwacht wird. Die als Aktionäre bezeichneten Anteilsinhaber der AG können kaum Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Auch hier wird die Gesellschaft selbst besteuert und muss etwa Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen. Für die Gründung muss ein Grundkapital von mindestens 50.000,00 € aufgebracht werden. Es bedarf zudem mindestens drei Personen und einer notariellen Beurkundung zur Gründung der Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft eignet sich vor allem für große Unternehmen, die auf die Beschaffung von Eigenkapital angewiesen sind.

Gewerbeanmeldung

 

Zur Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit ist in aller Regel eine Gewerbeanmeldung notwendig. Diese kann – häufig auch online – beim Gewerbeamt vorgenommen werden, welches sich in der Regel in der Stadt oder Gemeinde am Sitz Ihres Unternehmens befindet. Dabei müssen Sie gegenüber dem Gewerbeamt die wesentlichen Informationen zu Ihrem Unternehmen einreicehn, wie etwa eine Beschreibung des Unternehmensgegenstands, amtliche Dokumente und Erlaubnisse, sowie einen geeigneten Aufenthaltstitel, soweit dieser erforderlich ist. Diese Pflicht trifft Sie nicht, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen kein Gewerbe betreiben wollen, etwa weil Sie Freiberufler sind, ein land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen planen oder mit der Tätigkeit nur eigenes Vermögen verwalten wollen.

Sonstige Genehmigungen

 

Außer der Gewerbeanmeldung und der etwaigen Eintragung in das Handelsregister sind unter Umständen weitere Genehmigungen einzuholen. Je nach Gegenstand des Unternehmens kann eine Vielzahl an staatlicher Regulierungen bestehen. So müssen Sie unter Umständen besondere Qualifikationen mitbringen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerker), Erlaubnisse einholen (z.B. Gaststättenerlaubnis) oder sonstige Anmeldungen vornehmen (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in die Ingenieurskammer).

Kurz & Knapp

Wer als ausländischer Staatsbürger in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, hat Einiges zu beachten. Zunächst müssen nicht-EU-Ausländer über einen Aufenthaltstitel verfügen, der zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG, Niederlassungserlaubnis). Darüber hinaus stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen gegründet werden soll. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) zu gründen, bei der die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Zum anderen gibt es die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), bei denen eine Haftungsbeschränkung besteht, die allerdings auch körperschaftssteuerpflichtig sind. Darüber hinaus müssen für viele Unternehmen weitere Erlaubnisse eingeholt werden, besondere Qualifikationen bestehen oder Eintragungen in Berufsvereinigungen vorgenommen werden. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann mit Ihnen erörtern, welche Rechtsform sich für Ihren Fall am besten eignet und welche Schritte zur Gründung Ihres Unternehmens erforderlich sind.

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