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Doppelte Staatsbürgerschaft
Viele Menschen in Deutschland wünschen sich, mehrere Staatsbürgerschaften zu haben. Einen ausländischen Pass neben dem deutschen Pass zu besitzen erleichtert in aller Regel Einreise und Aufenthalt in dem entsprechenden Staat. Dies gilt vor allem für Menschen, die aufgrund familiärer oder beruflicher Bindungen häufig in das Ausland reisen. Doch auch viele Ausländer, die in Deutschland leben, würden gerne die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen ohne ihren bisherigen Pass abgeben zu müssen. Das deutsche Recht handhabt solche doppelten Staatsangehörigkeiten allerdings recht restriktiv. Daher ist es häufig nicht möglich, beide Staatsangehörigkeiten zu besitzen. In welchen Ausnahmen eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Doppelte Staatsbürgerschaften können für die Inhaber viele Vorteile, etwa in Bezug auf Reise- und Arbeitsmöglichkeiten, mit sich bringen
- Nur in bestimmten Konstellationen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht erlaubt
- Hier gelten verschiedene Regeln, je nachdem welche Staatsangehörigkeiten Sie besitzen wollen und ob Sie diese durch Geburt oder durch Einbürgerung erlangen können
Grundsätzlich keine Mehrstaatigkeit
In Deutschland gilt mit einigen Ausnahmen das Prinzip, dass sich die Staatsbürgerschaft des Kindes nach der Staatsangehörigkeit der Eltern richtet (Jus Sanguinis). Ist wenigstens ein Elternteil Deutscher, erlangt das Kind mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei besteht im deutschen Recht der Grundsatz, dass Mehrstaatigkeit vermieden werden soll. Doppelte Staatsbürgerschaften sind in der Regel daher nicht möglich. Allerdings bestehen einige Ausnahmen:
Doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung in Deutschland
Zwar müssen Ausländer bei einer Einbürgerung grundsätzlich Ihre anderen Staatsbürgerschaften aufgeben. Auch hiervon existieren jedoch Ausnahmen: So können Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und der Schweiz beide Staatsbürgerschaften behalten.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Recht des anderen Landes die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Zudem gibt es einige Ausnahmen, die im Grundsatz für Angehörige aller Staaten gelten. So dürfen Ausländer bei ihrer Einbürgerung die ursprüngliche Staatsbürgerschaft unter anderem behalten, wenn ihr Heimatland die Aufgabe der Staatsbürgerschaft verbietet oder stark einschränkt.
Doppelte Staatsbürgerschaft bei Erlangung einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Will ein deutscher Staatsbürger zusätzlich eine ausländische Staatsbürgerschaft annehmen, benötigt er grundsätzlich eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung. Dies gilt jedoch nicht bei der Erlangung einer Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedsstaats oder der Schweiz – hier ist die doppelte Staatsbürgerschaft immer möglich, wenn der andere Staats dies zulässt.
Für den Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung müssen Sie begründen, warum Sie ein gewichtiges Interesse daran haben, sowohl die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten als auch die ausländische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Diese können etwa in besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Umständen bestehen. Hierbei kommt es darauf an, den Antrag mit den Besonderheiten Ihres Einzelfalles gut zu begründen. Es ist ratsam, sich an einen auf das Ausländer- und Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.
Doppelte Staatsbürgershaft bei Geburt
Kind mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil
Wenn ein Elternteil ausländischer Staatsbürger ist, kann das Kind zunächst beide Staatsbürgerschaften haben. Wird das Kind volljährig, kann es beide Staatsbürgerschaften behalten, wenn es mindestens acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat, mindestens sechs Jahre lang eine deutsche Schule besucht hat oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss erworben hat. Auch hier gilt, dass Kinder mit einer Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz beide Staatsbürgerschaften behalten können, wenn der ausländische Staat dies ebenfalls zulässt.
Kind ohne deutschen Elternteil, aber in Deutschland geboren
Sind weder Vater noch Mutter Deutsche, erlangt grundsätzlich auch das Kind mit der Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Kinder, die ab dem Jahr 2000 geboren wurden, können jedoch deutsche Staatsbürger werden, wenn mindestens ein Elternteil eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt und seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt. Auch hier gilt, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem 18. Geburtstag nur behalten kann, wenn es mindestens acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat, mindestens sechs Jahre lang eine deutsche Schule besucht hat oder einen deutschen Schul- oder Berufsabschluss erworben hat.
Verfahren zur Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft
Wenn Sie die Staatsbürgerschaften durch Geburt erlangen, müssen Sie nichts weiter unternehmen – Sie haben dann automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft inne. Die ausländischen Staatsbürgerschaft richtet sich nach dem Recht des ausländischen Staates. In der Regel müssen Sie die Geburt Ihres Kindes dafür bei einem Konsulat oder einer Botschaft Ihres Heimatlandes anmelden.
Wenn Sie bereits die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber zusätzlich eine andere ausländische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Der Antrag ist – wenn Sie in Deutschland wohnen – in aller Regel bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen zu stellen. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für den Antrag die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zuständig.
Beachten Sie: Sie müssen die Beibehaltungsgenehmigung unbedingt vor der Einbürgerung in einen anderen Staat beantragen. Erst wenn Sie die Genehmigung in den Händen halten, können Sie in den anderen Staat eingebürgert werden. Ansonsten verlieren Sie mit der Einbürgerung in den ausländischen Staat die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus wird die Beibehaltungsgenehmigung nur befristet erteilt. In der Regel läuft die Gültigkeit der Genehmigung nach zwei Jahren aus.
Sie müssen die ausländische Staatsbürgerschaft allerdings während der Gültigkeit der Beibehaltungsgenehmigung erlangen, damit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten können. Daher lohnt es sich, die Einbürgerung in einen ausländischen Staat vorher gut durchzuplanen.
Kurz & Knapp
Nach der Rechtslage in Deutschland ist die Möglichkeit, mehrere Staatsbürgerschaften zu haben, stark eingeschränkt. Allerdings existieren von diesem grundsätzlichen Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft auch einige Ausnahmen: Für Bürger von EU-Mitgliedstaaten ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich, sofern der ausländische Staat dies ebenfalls zulässt. Wer durch Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen kann, muss sich in aller Regel erst zum 18. Geburtstag für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Auch hier existieren jedoch Ausnahmen, nach welchen eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, wenn das Kind in Deutschland aufgewachsen ist. Wer als Ausländer in Deutschland eingebürgert werden will, muss in der Regel ebenfalls seinen Pass aufgeben, wenn nicht besondere Gründe das Behalten der ausländischen Staatsbürgerschaft rechtfertigen. Wer hingegen als Deutscher eine ausländische Staatsbürgerschaft erlangen will, muss eine Beibehaltungsgenehmigung einholen, um seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren.