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Einreise und Aufenthalt in Deutschland
Deutschland ist ein beliebtes Reiseziel – ob für Privaturlaub, Einwanderung oder Geschäftsreise. Doch welche Voraussetzungen müssen für die Einreise und den Aufenthalt erfüllt sein? Die Regelungen hierfür sind vielfältig und hängen neben dem Grund und der Dauer des Aufenthalts auch davon ab, aus welchem Land die Einreise nach Deutschland erfolgt. In diesem Text erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland und insbesondere was Sie zum Thema Visa wissen sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab
- Die wichtigsten Visa sind das Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt und das nationale Visum für einen längerfristigen Aufenthalt
- Zu den Aufenthaltstiteln für den längerfristigen Aufenthalt gehören die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Niederlassungserlaubnis
- Wurde Ihr beantragter Aufenthaltstitel abgelehnt, sollten Sie rechtliche Schritte prüfen lassen
Was benötige ich für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland?
Wenn Sie kein Deutscher Staatsbürger sind, benötigen Sie einen gültigen Reisepass und einen Aufenthaltstitel – sofern Sie nicht aus dem visumfreien Ausland einreisen. Es gibt folgende Arten von Aufenthaltstiteln:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU - ICT-Karte
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt
Einreise nach Deutschland – Visum
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, hängte von mehreren Faktoren ab. Je nach Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, gibt es unterschiedliche Bestimmungen.
Einreise aus dem visumfreien Ausland
Für eine Einreise aus dem europäischen Ausland benötigen Sie in der Regel gar kein Visum. Dies gilt nicht nur für alle Staaten der Europäischen Union, sondern auch noch für eine Reihe anderer europäische Länder, wie zum Beispiel die Schweiz und Norwegen.
Doch auch außerhalb Europas finden sich Länder, aus denen ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist werden darf. Hierzu zählen zum Beispiel die USA, Japan oder die Vereinigten Arabischen Emirate.
Beachten Sie jedoch, dass ab Mai 2023 für die Einreise in den Schengenraum auch aus dem visumfreien Ausland eine sogenannte ETIAS-Genehmigung (European Travel Information and Authorisation System) notwendig sein wird. Diese soll jedoch im Vergleich zu einem Visum unkompliziert online beantragt werden können.
Einreise aus dem visumpflichtigen Ausland
Für die Einreise aus den meisten Ländern außerhalb Europas besteht hingegen eine Visumpflicht. Doch für die Einreise aus einigen europäischen Staaten muss weiterhin ein Visum beantragt werde. Hierzu gehören zum Beispiel Russland und Belarus. Eine Übersicht darüber, welche Staaten visumpflichtig sind und aus welchen Staaten ohne Visum eingereist werden kann, bietet diese Website des Auswärtigen Amtes:
Aufenthaltsdauer
Die erlaubte Dauer Ihres Aufenthalt kann sich ebenfalls je nach Herkunftsland und Einreisezweck unterscheiden. Für eine Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum ist ein (visumfreier) Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Weiteres möglich.
Beabsichtigen Sie nach der Einreise aus diesen Ländern über einen längeren Zeitraum als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört etwa, dass Sie über einen Arbeitsplatz oder ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Allerdings müssen Sie hierfür keinen Aufenthaltstitel oder Ähnliches beantragen, sondern lediglich – wie deutsche Staatsbürger – dem Einwohnermeldeamt Ihren Umzug mitteilen.
Bei der Einreise aus dem visumpflichtigen Ausland ist für die zulässige Aufenthaltsdauer zwischen dem kurzfristigen Schengen Visum und dem längerfristigen nationalem Visum zu unterscheiden:
-Schengen-Visum (C-Visum)
Das Schengen-Visum (C-Visum) ist das übliche Visum für Kurzaufenthalte und berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im gesamten SchengenRaum.
Bei der Beantragung müssen Sie den Zweck Ihrer Reise angeben (Familienbesuche, Geschäftsreise, touristische Zwecke usw.) und Angaben zur Finanzierung der Reise und Ihrer (Reise-) Krankenversicherung machen. Nicht erlaubt ist mit dem Schengen-Visum hingegen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Für den Antrag auf Erteilung des Schengen-Visums ist die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zuständig, wenn die Bundesrepublik das Hauptziel Ihrer Reise darstellt.
-Nationales Visum (D-Visum)
Für die Einreise mit dem Zweck eines längerfristigen Aufenthalts in Deutschland benötigen Sie hingegen ein nationales Visum (D-Visum). Dieses kann zum Beispiel für die Familienzusammenführung, Eheschließung, Arbeitsaufnahme oder ein Studium in Deutschland beantragt werden.
Das nationale Visum muss bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden, die den Antrag an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiterleitet. Das Visum wird in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und in einigen Fällen sogar für einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten ausgestellt. Sollten Sie planen, sich länger in Deutschland aufzuhalten als es das Visum Ihnen erlaubt, müssen Sie nach der Einreise in die Bundesrepublik eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bitte Beachten Sie, dass das Antragsverfahren lange dauern kann – eine Bearbeitungszeit von drei Monaten ist keine Seltenheit.
Was benötige ich für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland?
Wenn Sie nach Deutschland mit einem Visum oder aus einem visumfreien Staat außerhalb der europäischen Union für einen längerfristigen Aufenthalt eingereist sind, müssen Sie nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen. Im Einzelnen kommen folgende Aufenthaltstitel in Betracht, die unterschiedlichen Zwecken dienen und unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen:
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu verschiedenen Zwecken erteilt werden kann.
Dazu gehören insbesondere:
- Aus- und Fortbildung sowie Studium
- Erwerbstätigkeit
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe
Je nach Zweck des Aufenthalts unterliegt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unterschiedlichen Voraussetzungen. So müssen Sie zum Beispiel für die Beantragung zum Zweck des Studiums in der Regel nachweisen, dass Sie über einen Studienplatz und die nötigen Sprachkenntnisse verfügen.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ebenfalls ein befristeter Aufenthaltstitel, der akademischen Fachkräften den Aufenthalt in Deutschland und der EU erleichtert werden soll.
Dies soll dem Wirtschaftsstandort EU dienen. Die Blaue Karte EU wird entsprechend der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses erteilt. Voraussetzung ist im Wesentlichen, dass Sie über einen akademischen Abschluss verfügen und einen Arbeitsplatz entsprechend Ihrem Abschluss nachweisen können.
Beantrag werden kann die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die maximale Gültigkeitsdauer vier Jahre. Großer Vorteil der Blauen Karte EU ist, dass es für den Inhaber erleichtert wird, später eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu erhalten sowie einen Familiennachzug durchzuführen.
ICTKarte
Bei der ICT-Karte handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der für innerbetrieblichen Transfer von Führungskräften und Spezialisten geschaffen wurde. Die ICT-Karte soll es Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, ihre Mitarbeiter flexibel einzusetzen. Die ICT-Karte wird für die Dauer des Transfers erteilt. Die längste Gültigkeitsdauer beträgt jedoch drei Jahre.
Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie in der Regel seit fünf Jahren über einen Aufenthaltstitel verfügen und ihren Lebensunterhalt allein bestreiten können.
Allerdings gelten im Einzelfall für unterschiedliche Konstellationen verschiedene Voraussetzungen. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auch zum Umzug in andere EU-Staaten.
In jedem Fall haben Sie das Recht zur Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit.
Ablehnung meines Visums – was kann ich tun?
Wurde Ihr Antrag auf Erteilung eines Visums oder eines sonstigen Aufenthaltstitels abgelehnt, lohnt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Häufig liegen die Gründe der Ablehnung darin, dass der angegebene Einreisezweck nicht geglaubt wird oder die Botschaft Zweifel an Ihren finanziellen Möglichkeiten oder Ihrer Rückkehrbereitschaft hat.
In jedem Fall kann ein Rechtsanwalt prüfen, ob die Erteilung des Visums zu Unrecht abgelehnt wurde und gegebenenfalls rechtlich gegen die Ablehnung vorgehen, indem er gegen die Entscheidung remonstriert oder Klage erhebt.
Ob ein solcher Schritt sinnvoll ist, kann im Einzelfall nur durch einen Rechtsanwalt festgestellt werden. Wenden Sie sich bei rechtlichen Problem und Fragen an einen auf das Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwalt!
Kurz & Knapp
Für die Einreise nach Deutschland wird in der Regel ein Visum benötigt. Eine Ausnahme hiervon besteht grundsätzlich für EU-Ausländer sowie für weitere visumfreie Staaten. Die wichtigsten Arten von Visa sind das Schengen-Visum, das zu einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum berechtigt, sowie das nationale Visum, welches für alle längerfristigen Aufenthalte und Aufenthalte zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragt werden kann. Nach der Einreise mit einem nationalen Visum müssen Sie in aller Regel einen Aufenthaltstitel zum längerfristigen Aufenthalt beantragen. Hierzu gehören die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte-EU, die ICT-Karte oder die unbefristet gültige Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Wurde Ihr Visum oder der beantragte Aufenthaltstitel abgelehnt, lohnt sich eine Prüfung durch einen fachkundigen Anwalt.