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Ausweisung und Abschiebung
Ausweisung und Abschiebung sind die mitunter schärfsten Instrumente des Ausländerrechts. Umso wichtiger ist es, sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinanderzusetzen. Im Folgenden Text erfahren Sie den Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung und wie Sie sich in diesen Fällen verhalten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ausweisung und Abschiebung werden fälschlicherweise oft synonym gebraucht
- Ausweisung meint einen Verwaltungsakt, durch welchen ein Aufenthaltstitel aus Sicherheitsgründen erlischt
- Abschiebung meint hingegen die Maßnahmen, die zur zwangsweisen Durchsetzung einer Ausreisepflicht ergriffen werden - In jedem Fall sollten Sie schnellstens einen Rechtsanwalt kontaktieren
Was sind Ausweisung und Abschiebung?
Umgangssprachlich werden Ausweisung und Abschiebung häufig gleich gesetzt. Dabei bezeichnen Sie eigentlich unterschiedliche Dinge:
Ausweisung
Eine Ausweisung ist ein Verwaltungsakt der Ausländerbehörde. Die Ausweisung führt dazu, dass ihr bisheriger Aufenthaltstitel erlischt, Sie ausreisepflichtig sind und Sie zunächst nicht wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfen.
Abschiebung
Von der Ausweisung zu unterscheiden ist die Abschiebung. Während die Ausweisung der Verwaltungsakt ist, ist die Abschiebung die zwangsweise Durchsetzung einer Ausreisepflicht. Kommen Sie also einer Ausweisung nicht freiwillig nach, wird die Behörde Sie mit Zwang abschieben lassen. Eine Abschiebung kommt jedoch nicht nur nach einer Ausweisung in Betracht, sondern immer, wenn ein Ausländer ausreisepflichtig ist. Hierfür ist eine Ausweisung nicht unbedingt erforderlich. Eine Ausreisepflicht kann sich auch ohne Ausweisung zum Beispiel dadurch ergeben, dass ein bestehender Aufenthaltstitel zeitlich ausläuft und die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels verweigert wurde.
Die wichtigsten Fragen zur Ausweisung
Welche Voraussetzungen hat eine Ausweisung?
Die Ausweisung ist in § 53 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Die Ausweisung eines Ausländers ist nur möglich, wenn dessen Aufenthalt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder von sonstigen erheblichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Dabei muss immer eine Abwägung mit den Interessen des Ausländers erfolgen.
Bei dieser Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:
Die Dauer des Aufenthalts, die persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen in Deutschland und im Herkunftsstaat, die Folgen der Ausweisung für die Angehörigen des Ausländers sowie die Frage, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat. In aller Regel liegen einer Ausweisung durch den Ausländer begangene Straftaten zugrunde. Diese sind bei der Gesamtabwägung von umso größerem Gewicht, je schwerer die Tat war.
§ 54 des Aufenthaltsgesetzes regelt dabei Einzelheiten zu besonders schweren Straftaten, etwa wenn der Ausländer wegen der Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde. § 55 des Aufenthaltsgesetzes regelt hingegen Einzelheiten über das Interesse des Ausländers am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Wichtig sind hierbei insbesondere die Dauer des bisherigen Aufenthalts und die familiären Bindungen.
Was kann gegen eine Ausweisung unternommen werden?
Sollte Ihnen eine Ausweisung drohen, ist es wichtig Ihr Interesse am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland gut zu begründen. Hierfür sollten Sie etwa nachweisen, dass sie schon lange in Deutschland leben, enge familiäre Bindungen haben und über einen Arbeitsplatz verfügen. Allerdings kommt es für die Abwägung immer auf die Gründe Ihres Einzelfalls an.
Deswegen ist es Ihnen unbedingt zu raten, sich bei einer drohenden Abschiebung an einen Rechtsanwalt zu wenden. Spätestens wenn gegen Sie eine Ausweisung ergangen ist, sollten Sie den Fall rechtlich prüfen lassen. Ihr Anwalt wird in der Lage sein, die Erfolgsaussichten zu analysieren. Gegen die Ausweisung kann dann gegebenenfalls Klage erhoben oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden.
Die wichtigsten Fragen zur Abschiebung?
Wann kann eine Abschiebung erfolgen?
Die Abschiebung setzt zunächst voraus, dass der Ausländer ausreisepflichtig ist und dass diese Ausreisepflicht vollziehbar ist. Zu den wichtigsten Fällen einer vollziehbaren Ausreisepflicht zählen in der Praxis:
- Unerlaubte Einreise
- Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels wurde nicht gestellt
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wurde (vollziehbar) abgelehnt
Darüber hinaus muss eine etwaig gestellte Ausreisepflicht abgelaufen sein. Zuletzt setzt eine Abschiebung voraus, dass der Ausländer seiner Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt oder dass die Überwachung seiner Ausreise aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Eine solche Überwachung ist unter anderem erforderlich, wenn sich der Ausländer zuvor in Haft befand, über keinen Pass verfügt oder mittellos ist.
Wie läuft eine Abschiebung ab?
Sollten Sie nicht freiwillig ausreisen, wird Ihnen die zwangsweise Abschiebung angedroht. Diese erfolgt grundsätzlich durch die Ausländerbehörde, die allerdings regelmäßig die Polizei zur Hilfe holt. Der genaue Abschiebetermin muss Ihnen nicht mehr mitgeteilt werden.
Es kommt durchaus vor, dass die Polizei in den frühen Morgenstunden vor der Haustür steht und mit der Abschiebung beginnt. In der Regel werden Sie dann zum Flughafen gebracht und mittels eines Linienflugs in Ihr Heimatland gebracht. In Ausnahmefällen können Sie sogar in Abschiebehaft genommen werden. Beachten Sie bitte, dass zum Zwecke der Abschiebung auch Wohnungsdurchsuchungen zulässig sein können.
Was tun, wenn eine Abschiebung droht?
In jedem Fall sollten Sie baldmöglichst einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn Ihnen die Abschiebung droht. Dieser kann prüfen, ob Ihre Abschiebung noch abgewendet werden kann. Hierbei wird in der Regel ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Bestehen keine Aussichten darauf, Ihre Abschiebung noch aufzuhalten, bietet die freiwillige Ausreise Vorteile. Insbesondere können Sie dann Unterstützung bei Ihren Ausreisekosten erhalten. Damit will der Staat einen Anreiz zur freiwilligen Ausreise setzen.
Allerdings sind die Erfolgsaussichten von Fall zu Fall unterschiedlich. Lassen Sie sich daher schnellstmöglich anwaltlich beraten.
Kurz & Knapp
Ausweisung und Abschiebung werden im Alltag oft gleichgesetzt. Tatsächlich handelt es sich bei der Ausweisung allerdings um einen Verwaltungsakt, der im Wesentlichen zu einem Erlöschen eines Aufenthaltstitels führt. Die Abschiebung hingegen ist die zwangsweise Durchsetzung einer Ausreisepflicht. Die Ausweisung unterliegt strengen Regeln: Insbesondere muss eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen. In der Praxis betrifft dies vor allem straffällige Ausländer, wobei immer eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist. Die Abschiebung hingegen muss nicht auf einer vorherigen Ausweisung beruhen. Sie ist zum Beispiel auch möglich, wenn ein Ausländer aufgrund des zeitlichen Ablaufs seines Aufenthaltstitels ausreisepflichtig wird. Reist der Ausländer nicht freiwillig aus, wird die Abschiebung zunächst angedroht. Danach erfolgt die zwangsweise Abschiebung meistens ohne weitere Ankündigung. In einigen Fällen kann für die Abschiebung auch Haft oder eine Wohnungsdurchsuchungen erfolgen. In jedem Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn Ihnen die Abschiebung droht.