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Niederlassungserlaubnis
Viele Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft wünschen sich, dauerhaft in Deutschland leben zu können. Nach dem Ausländerrecht werden aber vor allem befristete Aufenthaltstitel erteilt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Niederlassungserlaubnis. Mit dieser ist ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland möglich. Allerdings sind die Hürden für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis recht hoch. Im Folgenden erfahren Sie, ob eine Niederlassungserlaubnis für Sie in Frage kommt und wie Sie diese beantragen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel
- Die Voraussetzungen für die Erteilung sind hoch: Unter anderem muss der Antragsteller seit fünf Jahren über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen
- Für einige Personengruppen (z.B. Fachkräfte) bestehen hingegen niedrigere Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Was ist die Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt auch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Inhaber einer Niederlassungserlaubnis dürfen also arbeiten oder auch Unternehmen gründen. Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie sich unbeschränkt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewegen.
Welche Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gibt es?
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
Sie müssen zunächst seit mindestens fünf Jahren über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Hierfür können Sie sich auch die Zeiten des Besitzes eines gleichwertigen Aufenthaltstitels anrechnen lassen. Dazu gehören etwa das nationale Visum, die Blue-Card, die ICT-Card und die mobile ICT-Card.
Gesicherter Lebensunterhalt
Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass Sie über einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Hierfür dürfen Sie nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein. Der Nachweis kann etwa durch Lohnabrechnung oder bei Selbständigen durch die Ermittlung des durchschnittlichen Gewinns in der Vergangenheit erbracht werden. Außerdem wird in der Regel ein Nachweis über Ihre Krankenversicherung erforderlich sein.
Altersvorsorge
Des Weiteren müssen Sie der Behörde einen Nachweis über Ihre Altersvorsorge erbringen. Hierbei müssen Sie mindestens 60 Monate (also fünf Jahre) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, müssen nachweisen, dass Sie über eine vergleichbare Altersvorsorge verfügen. Bei Ehegatten genügt es, wenn nur einer der beiden über eine entsprechende Altersvorsorge verfügt. Konnten Sie für gewisse Zeit aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege nicht in die Rentenversicherung einzahlen, werden diese Zeiten dennoch angerechnet. Auch für Schüler und Auszubildende bzw. Studenten gibt es Ausnahmen von dem Erfordernis der Altersvorsorge.
Keine entgegenstehenden Sicherheitsinteressen
Der Erteilung der Niederlassungserlaubnis dürfen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen. Eine Versagung der Niederlassungserlaubnis aus diesen Gründen kommt insbesondere in Betracht, wenn der Ausländer zuvor Straftaten begangen hat.
Erlaubte Beschäftigung
Darüber hinaus muss es Ihnen aufgrund Ihres bisherigen Aufenthaltstitels bereits erlaubt sein, einer Beschäftigung nachzugehen oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch hier genügt es jedoch, wenn bei Ehegatten nur einer der beide über eine solche Erlaubnis verfügt. Zudem müssen Sie auch über die für Ihren konkreten Beruf bestimmte Erlaubnis verfügen. Solche Erlaubnisse für die Berufsausübung durch Ausländer ist zum Beispiel bei Ärzten oder Apothekern von Relevanz.
Sprachkenntnisse
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. In aller Regel muss hierfür ein Sprachtest auf dem B1-Niveau erbracht werden. Von diesem Erfordernis können in Härtefällen allerdings auch Ausnahmen gemacht werden.
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Ferner müssen Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Hierfür genügt in der Regel der Besuch eines Integrationskurses. Allerdings kann der Nachweis über die erforderlichen Grundkenntnisse auch auf anderem Wege erfolgen, etwa durch einen deutschen Schulabschluss.
Ausreichender Wohnraum
Sie müssen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Angehörigen verfügen. Hierfür können Sie etwa Ihren Mietvertrag oder einen Nachweis über Grundeigentum bei der Behörde einreichen. In der Regel genügt es, wenn für jeden Haushaltsangehörigen 12 m² Wohnfläche (bei unter 6-Jährigen 10 m²). Darüber hinaus muss die Wohnung auch. Auch die Beschaffenheit des Wohnraums muss deutschen Mindeststandards entsprechen.
Ausnahmefälle
In besonderen Ausnahmefällen sind die Hürden zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis geringer. Dies gilt insbesondere für folgende Personen:
- Fachkräfte und Forscher
- Inhaber der Blue-Card
- Hochqualifizierte
- Familienangehörigen eines Deutschen
- Erfolgreiche Selbständige
- Flüchtlinge
Für diese Gruppen gelten unterschiedliche – in der Regel geringere – Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, lohnt sich die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.
Was kostet die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis?
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kostet grundsätzlich 113,00 €. Bei einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beträgt die Gebühr 147,00 €, bei einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit 124,00 €. Bei Minderjährigen verringert sich die jeweilige Gebühr um die Hälfte.
Kurz & Knapp
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der unbefristet erteilt wird und zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Hürden zur Erteilung sind dafür recht hoch: Insbesondere muss der Antragsteller grundsätzlich seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gewesen sein und seit fünf Jahren Beiträge zur Rentenversicherung erbracht haben. Darüber der Antragsteller nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und er über Kenntnisse der deutschen Sprache und Gesellschaft verfügt. Darüber hinaus gelten für einige Personengruppen Ausnahmen von diesen Erfordernissen. Zu diesen Personengruppen zählen unter anderem Fachkräfte und ausländische Angehörige von deutschen Staatsbürgern.