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Aufenthaltstitel in Deutschland
Für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer in den meisten Fällen einen sogenannten Aufenthaltstitel. Dabei gibt es je nach Dauer und Zweck des Aufenthalts auch unterschiedliche Aufenthaltstitel – vom Visum für üblicherweise kurzfristige touristische Reisen über die unbefristete Niederlassungserlaubnis bis hin zu speziellen Aufenthaltstitel für die Wirtschaft. Im folgenden Text erfahren Sie, welchen Aufenthaltstitel Sie für Ihre Zwecke benötigen und wie Sie diese bekommen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer in der Regel einen Aufenthaltstitel
- Hierbei ist zwischen befristeten (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blue Card, ICTKarte) und unbefristeten Aufenthaltstiteln (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) zu unterscheiden
- Für Staatsangehöriger bestimmter Länder gelten dabei Sonderbestimmungen
Befristete Aufenthaltstitel
Visum
Beim Visum handelt es sich um den wohl am häufigsten erteilten Aufenthaltstitel. Zunächst berechtigt Sie das Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus berechtigt es Sie auch zu einem kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland.
Allerdings benötigen Sie ein Visum zur Einreise nur, wenn Sie aus dem visumpflichtigen Ausland einreisen. Kein Visum benötigen unter anderem Bürger aus einem EU-Mitgliedstaat oder zum Beispiel Bürger aus den USA, Japan oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Grundsätzlich muss zwischen zwei Arten von Visa unterschieden werden: Das Schengen-Visum ist die gängigste Visumsform.
Dieses Visum wird für touristische Zwecke, Familienbesuche oder Geschäftsreisen erteilt und berechtigt zu einem Aufenthalt im gesamten Schengen-Raum von bis zu 90 Tagen. Für alle anderen Zwecke – insbesondere für die Einreise zur Arbeitsaufnahme – benötigen Sie hingegen ein nationales Visum. Dieses wird in der Regel für bis zu 90 Tage erteilt, kann aber in Ausnahmefällen sogar für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ausgestellt werden.
Aufenthaltserlaubnis
Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich ebenfalls um einen befristeten Aufenthaltstitel. Dieser kann zu verschiedenen Zwecken erteilt werden.
Insbesondere sind hier zu nennen:
- Ausbildung - Erwerbstätigkeit
- Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Familiäre Gründe
Je nach Zweck des Aufenthaltes unterscheiden sich die genauen Voraussetzungen für die Erteilung und den Umfang der Aufenthaltserlaubnis.
Blaue Karte EU (Blue Card)
Bei der Blauen-Karte-EU („Blue Card“) handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der als Zugangserleichterung zum europäischen Arbeitsmarkt für ausländische Akademiker geschaffen wurde. Hierfür müssen Sie im Wesentlichen nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen und in Deutschland einen entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben.
Darüber hinaus muss ein bestimmtes Mindestgehalt gezahlt werden.
Die Blue Card wir für die Dauer der Beschäftigung erteilt, höchstens aber für vier Jahre. Nach Ablauf können Sie eine weitere Blue Card zu beantragen. In vielen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Diese ist einfacher zu beantragen, wenn der Antragsteller zuvor über eine Blue Card verfügte. Darüber hinaus bietet die Blue Card auch Vergünstigungen beim Familiennachzug.
ICT-Karte
Bei der ICT-Karte („Intra-Corporate-Transfer“) handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der für den innerbetrieblichen Transfer Arbeitnehmern geschaffen wurde. Bei den betreffenden Arbeitnehmern muss es sich entweder um Führungskräfte oder Spezialisten handeln.
Darüber hinaus ist es auch möglich, als Trainee eine ICT-Karte zu erhalten. Hierfür muss ein Traineeprogramm absolviert werden, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und -methoden dient und entlohnt wird. Zudem müssen Trainees über einen Hochschulabschluss verfügen.
Die ICT-Karte wird für die Dauer des Transfers, jedoch nicht länger als drei Jahre, erteilt.
Unbefristete Aufenthaltstitel
Darüber hinaus bestehen auch verschiedene Möglichkeiten, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erlangen.
Niederlassungserlaubnis
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich unbefristet in der Bundesrepublik aufhalten. Dabei umfasst die Niederlassungserlaubnis auch das Recht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Für die Niederlassungserlaubnis bestehen in der Regel recht hohe Hürden: Unter anderem müssen Sie nachweisen, mindestens fünf Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gewesen zu sein, über genügende Lebensgrundlagen zu verfügen und ausreichende Sprachkenntnisse zu haben. In einigen Ausnahmefällen gelten nur geringere Anforderungen. So zum Beispiel für Personen, die zuvor im Besitz einer Blue Card waren.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Auch die Erlaubnis Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Im Wesentlichen entspricht sie der Niederlassungserlaubnis.
Im Einzelnen bestehen jedoch einige Unterschiede: So gibt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gegenüber der Niederlassungserlaubnis einen besseren Schutz des Inhabers vor Ausweisungen. Voraussetzung für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls, dass Sie einen Aufenthaltstitel über wenigstens fünf Jahre nachweisen können, über eine genügende Lebensgrundlage verfügen und ausreichende Sprachkenntnisse haben. Allerdings sind einige Personengruppen von der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ausgeschlossen. So etwa, wenn der vorherige Aufenthalt aus humanitären Gründen oder zu Ausbildungszwecken erfolgte.
Sonstige Aufenthaltsrechte
Neben den Aufenthaltstiteln gibt es einige Spezialrechte, die Ausländer zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen. So können sich Bürger eines anderen Mitgliedsstaat auf Ihr Recht auf Freizügigkeit berufen und sich frei in der Bundesrepublik aufhalten. Auch für Bürger aus Norwegen, Island und Liechtenstein sowie der Schweiz besteht kein Erfordernis zur Beantragung eines Aufenthaltstitels. Besondere Vergünstigungen gelten auch für türkische Staatsangehörige: Aufgrund eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei. Türkische Staatsangehörige sind berechtigt, in der EU einer Beschäftigung nachzugehen.
Kurz und knapp
Ausländer benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis. Für kurzfristige Aufenthalte, beispielsweise aus touristischen, familiären oder geschäftlichen Gründen, ist das Schengen-Visum die richtige Wahl. Für alle anderen Zwecke benötigen Sie zur Einreise ein nationales Visum. Wenn Sie sich hingegen länger in Deutschland aufhalten möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Zwecke beantragen. Für den vorübergehenden Aufenthalt hochqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte gibt es die Blue Card und die ICT Card. Wenn Sie bereits längere Zeit in Deutschland gelebt haben, können Sie ggf. auch einen dauerhaften Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) erhalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass für Staatsangehörige bestimmter Länder besondere Regeln gelten. Wenn Sie Beratung bei der Auswahl und Beantragung eines Aufenthaltstitels benötigen, wenden Sie sich an einen kompetenten Anwalt.